Können
wirklich nur Genossenschaften am WirMarkt teilnehmen?
JA – und NEIN
JA – NUR Genossenschaften können Anbieter
von Produkten und Leistungen sein.
NEIN – Andere Rechtsformen werden natürlich
nicht ausgegrenzt. Sie können aber sehr wohl am für sie attraktiven WirMarkt
teilnehmen. Dafür haben sie 3 Möglichkeiten:
A. Sie gründen selbst eine Genossenschaft.
B. Sie beteiligen sich an einer
Genossenschaft.
C. Sie lassen Ihre Angebote von einer
bereits bestehenden Genossenschaft beim WirMarkt präsentieren.
Führt
eine solche Haltung nicht zu einer Privilegierung von Genossenschaften?
NEIN.
Wir wollen keine Genossenschaften
privilegieren. Was wir jedoch wollen, ist, Genossenschaften zu mehr
Chancengleichheit zu verhelfen. Das Genossenschaftswesen hat offenkundige
Nachteile außerhalb der Bereiche Banken und Wohnungswirtschaft. Diese wollen
wir helfen ein Stück abzubauen. Außerdem ist durchaus beabsichtigt, dass andere
Rechtsformen mit Genossenschaften künftig mehr auf „gleicher Augenhöhe“
arbeiten. Das baut bestehende Unkenntnis ab und verhilft dem
Genossenschafts-Sektor zu der Kraft, die es für die Entwicklung eines starken
Cooperationswesens bedarf.
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